Steuerblitz®
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2020

Corona 23: Dezemberhilfe / Überbrückungshilfe III

Werte Interessierte und Betroffene,

die Novemberhilfen-Abschläge sind gerade einmal erst so gut wie beantragt. Und schon befinden wir uns unverhofft im Dezember, in der Verlängerung des „Lockdowns“. Die guten Nikoläuse Altmaier und Scholz haben uns auch für den Dezember etwas Schönes mitgebracht – vielleicht weil wir alle so brav waren?!

1. Auch für die zweite Phase der spätherbstlichen Einschränkungen wird es eine Dezemberhilfe geben. Wir wissen heute schon, dass diese Phase bis ins neue Jahr andauern wird. Ob es eine entsprechende Januarhilfe geben oder die Dezemberhilfe um diesen Zeitraum verlängert werden wird, ist noch unklar. Sicher ist, dass die Dezemberhilfe nach denselben Kriterien funktioniert wie die Novemberhilfe. Und sicher ist leider auch, dass die Anträge, die nicht Soloselbständige betreffen, über unsere Tische laufen müssen.

2. Wir haben mit allen Berufsträger*innen in unseren Gesellschaften bereits deutlich über 1 Mio. Euro Novemberhilfe beantragt. Die allerersten Anträge wurden schon am 25.11. gestellt. In den ersten Tagen war das Online-Portal ständig technisch überlastet, sodass wir die Anträge zu teilweise sehr merkwürdigen Zeiten bearbeiten mussten. Leider wissen wir noch von keinem einzigen positiven Rücklauf.

3. Zusätzlich ist eine Überbrückungshilfe III in Vorbereitung. Die soll nur für die Monate November und Dezember nachträglich eine Förderung für solche Unternehmen möglich machen, die im Vergleich zum Vorjahresmonat einen Umsatzeinbruch von mindestens 40 % erleiden mussten. Im Übrigen bleibt es bei den anderen „Eintrittsschwellen“ von 50 % Umsatzrückgang für zwei aufeinander folgende Monate im Zeitraum April bis August bzw. von durchschnittlich 30 % im gesamten Zeitraum von April bis August. Für dieses Programm gelten die folgenden neuen Eckpunkte:
- max. 200 T€ Förderung monatlich (statt bisher 50 T€)
- Zu den erstattungsfähigen Kosten gehören erstmals
-- bis 20 T€ auch solche Renovierungs-/Baukosten, die für Hygienemaßnahmen investiert wurden.
-- Marketing- und Werbekosten maximal bis zur Höhe der entsprechenden Ausgaben in 2019
-- 50 % der monatlichen Abschreibungsbeträge
-- für Unternehmen der Veranstaltungs-/Kulturbranche Ausfallkosten für den Zeitraum März bis Dezember 2020

Soloselbständige sind auch für dieses Programm für eine Förderung von bis zu 5.000 € selbst antragsberechtigt.
Sie können überdies eine Betriebskostenpauschale von 25 % des Vergleichsumsatzes, maximal 5.000 € ansetzen. Das ist die von uns bereits erwähnte Neustarthilfe.

4. Es ist noch nicht überall durchgedrungen: wer offiziell unter Quarantäne gestellt oder mit einem Tätigkeitsverbot belegt wird und deshalb einen Verdienstausfall erleidet, ohne selbst krank zu sein, erhält eine Entschädigung nach § 56 IfSG. Bei Arbeitnehmer*innen haben Arbeitgeber*innen für längstens sechs Wochen die Rechtspflicht, diese Entschädigungen auszuzahlen. Der Antrag muss innerhalb von 12 Monaten bei den zuständigen Behörden gestellt werden. Unsere Chemnitzer Lohnabteilung unterstützt die Arbeitgeber*innen bei der Antragstellung gerne. Dazu benötigen wir die offizielle Bescheinigung, dass Quarantäne verhängt wurde. Diese Anträge müssen innerhalb von 12 Monaten nach Quarantäne- bzw. Tätigkeitsverbotsende gestellt worden sein. Zuständig sind dafür im Rheinland der LVR: www.lvr.de und in Sachsen die Landesdirektion: https://www.lds.sachsen.de/soziales/?ID=15508&art_param=854

5. Wenigstens in Nordrhein-Westfalen häufen sich in diesen Tagen die Mails von der bewilligenden Stelle in Sachen „Corona-Soforthilfe“. Die wichtigste Erkenntnis: uns bleibt für eine Schlussabrechnung Zeit bis zum 31.10.2021. Nur diejenigen sollten sich noch in diesem Jahr mit dem Thema beschäftigen, die keine Bilanz erstellen und ganz sicher sind, dass sie die Soforthilfe zurückzahlen müssen, weil ihr Geschäft gut gelaufen ist. Wenn Sie unsere Unterstützung wünschen, leiten Sie die Mails bitte an uns weiter. In Zweifelsfällen dürfen Sie uns gerne noch in diesem Jahr ansprechen. Es gibt herrlich ausführliche Hinweise, Schaubilder und Rechenbeispiele, mit denen wir uns aber sehr viel lieber erst im nächsten Jahr beschäftigen würden…


Angesichts der aktuellen Infektionszahlen bleibt unser Wunsch für Ihre Gesundheit weiterhin sehr ernst gemeint!


Unter Volldampf grüßen Sie

Michael Eichhorn  |  Markus Ody  |  Stefan Lücker